Schützen Sie Ihr Haustier vor übertragenden Krankheitserregern.
Für eine sichere und sorglose Auslandsreise mit Ihrem Haustier sollten vorgängig bestimmte Vorkehrungen getroffen werden. Es besteht das Risiko, dass sich Ihr Hund im Urlaubsland mit Erregern ansteckt, welche von Zecken oder Sandmücken übertragen werden und daran erkrankt oder diese unbemerkt in die Schweiz zurückbringt. Ein vorbeugender Schutz vor den übertragenden Krankheitserregern ist deshalb von grosser Wichtigkeit.

In der Karte finden Sie die international gültigen Prophylaxeempfehlungen gegen verschiedene Ektoparasiten in den jeweiligen europäischen Ländern.Spul-, Haken- und Bandwürmer kommen auch in unseren Breitengraden vor. Eine regelmässige Entwurmung ist deshalb angebracht. Durch Stechmücken übertragene Herzwümer (Dirofilaria immitis) kommen in zahlreichen ost- und südeuropäischen Ländern vor.
Folgendes Entwurmungsschema sollte, um einem Parasitenbefall vorzubeugen, eingehalten werden:
Im südlichen Europa (Mittelmeerraum) kommen Sandmücken, welche den Krankheitserreger Leishmania infantum der Leishmaniose übertragen können vor. Ein wirkungsvoller Impfstoff existiert zwar, dieser kann aber zu heftigen Impfreaktionen führen und schützt lediglich, indem er die Erkrankungserscheinungen mildert. Wir empfehlen deshalb gegen die Mücken ein gut wirksames Spot-on-Präparat oder ein Schutzhalsband zu verwenden (z.B. Imidacloprid/Permethrin Kombipräparat oder Deltamethrin Präparat). Ebenfalls schützen diese Präparate vor Flöhen oder Zecken, welche in europäischen Ländern vorkommen können. Es gibt verschiedene Zeckenarten, welche bestimmte Krankheitserreger übertragen. Zu diesen gehören als Beispiel die Anaplasmose, Ehrlichiose, Borreliose oder Babesiose. Bei längerem Ferienaufenthalt empfiehlt es sich den Schutz gemäss den Herstellerangaben jeden Monat zu erneuern.
Aufgrund des vorliegenden Tollwutrisikos in gewissen osteuropäischen Ländern empfehlen wir zur individuellen Besprechung einen Termin in der Praxis zu vereinbaren, sollte sich Ihr Reiseziel im Osten befinden.
Weiter zu beachten gelten die Wiedereinreisebestimmungen in die Schweiz. Diese beinhalten einen gültigen Schweizer- oder EU-Heimtierpass, einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung sowie ein medizinisches Attest falls Ihr Hund einen coupierten Schwanz oder Ohren hat (Attest muss VOR der Ausreise vorliegen).